Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich der AGB

1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die mit dem Veranstalter Deuber Training AG ("deubertraining") einen Vertrag abschliessen. Sie bilden einen integrierten Bestandteil des Seminarvertrags mit jedem Vertragspartner.

2. Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten in der Schweiz und im Ausland, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden.

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

 

II. Anmeldung und Seminargebühren

1. Die Anmeldung zu einem Seminar kann via Internet, E-Mail oder Telefon erfolgen und gilt als verbindlich, sobald sie von deubertraining bestätigt wird. Die Teilnehmerzahl an den Seminaren ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2. Die Gebühr für die lifeenergy Seminare sowie Schnupperseminare versteht sich pro Person (mit Ausnahme von lifeenergy forever Paare). Beim lifeenergy forever Angebot sind die entsprechenden Wiederholungen im Preis inbegriffen. Bei einer allfälligen Auflösung von deubertraining erlöschen alle Ansprüche dieses Vertrages mit sofortiger Wirkung. Es bestehen auch keine Ansprüche gegenüber (ehemaligen) Mitarbeitenden der deubertraining, auch nicht, wenn diese weiterhin in der Lage wären, Seminare o.ä. zu erbringen oder in einer anderen Form weiterhin Seminare o.ä. erbringen. 

3. Das gesamte Seminarangebot besteht aus Seminarunterlagen und der Leitung der Seminare, wobei die Seminarunterlagen 1/3 und die Leitung der Seminare 2/3 des Seminarpreises ausmachen.

4. Die Hotelkosten sind in diesen Beträgen nicht inbegriffen (mit Ausnahme des Schnupperseminars). Die Hotelgebühr wird separat von deubertraining in Rechnung gestellt. Die Reservation der Hotelzimmer erfolgt ausschliesslich über deubertraining.

5. Bei einer Anmeldung für ein lifeenergy Seminar (1 x 3 Tage) wird für die Teilnahme am Seminar die vollständige Zahlung der Seminargebühr sowie der Hotelgebühr vorausgesetzt. Bei den lifeenergy Seminarangeboten „lifeenergy 6 Seminare“ und „lifeenergy forever Einzelpersonen/Paare“ kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Eine allfällig gewährte Ratenzahlung gilt nur so lange, wie alle Raten fristgerecht bezahlt werden. 

6. Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen: Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung einer Rate oder Teil-Rate in Verzug, wird sofort der gesamte Betrag zur Zahlung fällig. lifeenergy-Seminarverträge sind unkündbar. Art. 404 OR ist ausdrücklich wegbedungen.
Eine allfällige Gewährung von Ratenzahlungen erfolgt ausschliesslich aus Goodwill seitens deubertraining. Aus der Vereinbarung von Ratenzahlungen kann nicht abgeleitet werden, dass bei einer Kündigung nur die bis dahin geleisteten Raten bezahlt werden müssen.

7. Deubertraining ist berechtigt, pro Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30.- zu erheben.

8. Beim Schnupperseminar ist die Seminargebühr vor Ort zu bezahlen.

9. Änderungen von Preis und Umrechnungskurs sind ausdrücklich vorbehalten.

 

III. Durchführungsbedingungen

1. Aus organisatorischen Gründen behält sich deubertraining das Recht vor, ein ausgeschriebenes Seminar zeitlich zu verschieben, den Durchführungsort zu ändern oder das Seminar zu kürzen oder abzusagen. Im Falle einer Absage erhalten die angemeldeten Personen die bereits bezahlten Seminarkosten zurückerstattet, sofern die Anmeldung nur für ein lifeenergy Seminar (1 x 3 Tage) oder ein Schnupperseminar erfolgte. Als Alternative können die bezahlten Seminargebühren für ein anderes Seminar innerhalb der nächsten 12 Monaten verwenden werden.

2. Deubertraining behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Seminarprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars vorzunehmen.

3. Deubertraining behält sich vor, Personen nicht zum Seminar zuzulassen bzw. von einem Seminar auszuschliessen, die einem geordneten, effizienten und für alle Beteiligten einen angenehmen Ablauf der Seminare entgegenstehen könnten. Bei einem Seminarausschluss erfolgt keine Entschädigung und die Seminargebühr wird nicht rückerstattet.

 

IV. Annullationsbedingungen/Versicherung

1. Wenn im Seminarprogramm nichts anderes erwähnt ist, gelten folgende Bedingungen: Sofern 30 Tage vor Seminarbeginn keine schriftliche Meldung an deubertraining erfolgt, wird bei Annullation oder Umbuchung die ganze Hotelgebühr und bei einer Anmeldung für ein lifeenergy Seminar (1 x 3 Tage) die ganze Seminargebühr verrechnet. Es fällt eine Umbuchungs- /Stornogebühr von jeweils CHF 50.00 an. Gerne kann ein Ersatzteilnehmer vorgeschlagen werden, welchen deubertraining nach eigenem Ermessen zum Seminar zulassen kann oder nicht.  

2. Bei teilweiser oder vollständiger Nichtteilnahme eines gebuchten und bezahlten Seminars, erfolgt keine Rückerstattung der Seminargebühr (mit Ausnahme der Geld-Rückgabe-Garantie, Ziff. VI). Die Nichtteilnahme an einem noch nicht bezahlten Seminar entbindet nicht von der Bezahlung der Seminargebühr sowie Hotelgebühr (mit Ausnahme des Schnupperseminars). Eine Rückerstattung bzw. ein Erlass erfolgt nur bei Nachweis des Vorliegens wichtiger Gründe, wie zum Beispiel Krankheit oder Unfall (gegen Vorlage eines Arztzeugnisses innert 7 Tagen seit Beginn des Seminars).

3. Es ist Sache der Vertragspartners, allfällige Versicherungen abzuschliessen. Die deubertraining erbringt keine Versicherungsleistungen und kann für gar keine Schäden haftbar gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen, eine Annullationsversicherung bei Ihrer Versicherung abzuschliessen, die allfällige Stornokosten abdeckt.

 

V. Haftung

1. Informationen in den Seminaren werden von deubertraining nach bestem Wissen und Gewissen übermittelt. Für eventuelle Fehler in den Informationen oder Unterlagen haftet deubertraining bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. In diesen Fällen haftet deubertraining auch für daraus resultierende Schäden und Mängelfolgeschäden.

2. Die deubertraining lehnt jegliche Haftung für allfällige Personen- oder Sachschäden für die Vertragspartner während des Seminars ab, ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit seitens deubertraining.

 

VI. Geld-Rückgabe-Garantie auf die lifeenergy Seminare

Falls der Vertragspartner mit dem lifeenergy Seminar nicht zufrieden ist, besteht die Möglichkeit, sich am zweiten Seminartag, bis spätenstens um 18.00 Uhr, des ersten lifeenergy Seminars bei deubertraining zu melden und die gesamte Seminargebühr (exklusive Hotelpauschale) werden dem Vertragspartner zurückerstattet. Diese Geld-Rückgabe-Garantie verfällt nach einem Jahr nach Vertragsabschluss.

 

VII. Urheberrecht

Sämtliche Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Teilnahme am Seminar den Teilnehmenden abgegeben werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von deubertraining nicht weiter verwendet, weitergegeben, Dritten zugänglich gemacht oder kommerzialisiert werden. 

 

VIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Firma Deuber Training AG (8832 Wollerau) und das Schweizerische Recht zwischen allen Vertragspartnern und der Veranstalter deubertraining vereinbart.

 

Zuletzt angepasst am 01.01.2024